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Home AGB

1) Allgemeines zum Vertragsabschluß

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen sowie unsere schriftliche Auftragsbestätigung. AGB des Bestellers sind auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits unverbindlich. Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich, technische Angaben sind nur annähernd. Wir behalten uns vorteilhafte Konstruktions-, Ausführungs- und sonstige Änderungen vor.

Ein Auftrag kommt erst durch Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande.

Bei berechtigten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Bestellers können wir vor Auslieferung Barzahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der Besteller bei berechtigten Zweifeln unsererseits und Aufforderung zur Barzahlung oder Sicherheitsleistung dieser Aufforderung nicht nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten und diesbezüglich Schadenersatz zu begehren.

2) Lieferfristen und Gefahrenübergang

Liefertermine werden von uns nach Möglichkeit, jedoch ohne Gewähr eingehalten. Unvorhergesehene oder von uns nicht zu vertretende Hindernisse oder Verzögerungen im eigenen Werk oder bei Unterlieferanten sowie Streik oder Aussperrung verlängern die vom Besteller zu setzende

angemessene Nachfrist entsprechend Schadenersatzansprüche aus nicht rechtzeitiger Lieferung bestehen nur, soweit von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Sollten unsere Monteure bei Montage-, Reparatur- oder ähnlichen Arbeiten aus einem vom Besteller zu vertretenden Grund zu den vereinbarten Terminen nicht mit der Arbeit beginnen können, bleiben unsere vereinbarten Vergütungsansprüche unberührt; nach Möglichkeit setzen wir unsere Monteure jedoch anderweitig ein; Kosten für Wartezeiten bzw. weitere An- und Abfahrten sind vom Besteller zu übernehmen. Unsere Lieferungen erfolgen unfrei und unversichert ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, Versicherungen der Sendung werden nur auf Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.

3) Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste, abweichend hiervon bei Privatkunden nur dann, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbarter Lieferzeit mehr als 4 Monate liegen, zuzüglich der Kosten für Transport, Zubehör und Montage. Der Gesamtrechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt in voller Höhe und ohne jeglichen Abzug in Euro fällig. Bei Verzug des Bestellers sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Nachnahme vorzunehmen oder die Lieferung zurückzuerhalten. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind Aufrechnung oder Zurückbehaltung auf Grund unsererseits nicht anerkannter Gegenansprüche ausgeschlossen. Im Falle des Zahlungsverzugs werden Zinsen in Höhe von 8 % vereinbart, soweit hier nicht durch einen den aushaftenden Betrag übersteigenden Saldo, welcher fremdfinanziert ist, einen höheren Zinssatz geltend machen.

4) Rücktritt, Wandelung

Nach Abschluss des Vertrages sind zum Rücktritt berechtigt:

a.) Der Besteller, wenn uns die Vertragserfüllung unmöglich wird, wir mit der Lieferung oder Gewährleistung gem. Zf. 6 in Verzug geraten und schuldhaft nicht binnen einer vom Besteller zu setzenden angemessenen Nachfrist von mindestens 6 Wochen liefern oder gem. Zf. 6 verfahren oder wenn wir gegenüber Privatkunden gem. Zf. 3 Abs. 1 Preiserhöhungen vornehmen mussten.

b.) Wir als Lieferer, wenn die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft wird und in allen Fällen höherer Gewalt u.a. Krieg, Feuer, Eingriffe von hoher Hand, Verkehrssperre, Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Betriebsstörung oder unabwendbare Umstände, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, gleich ob die Umstände bei uns oder unseren Unterlieferanten eintreten.

c.) Bei Rücktritt oder Wandelung sind der Besteller zur Rückgabe des Liefergegenstandes und wir zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet. Der Besteller ist außerdem zum Ersatz der Wertminderung des Kaufgegenstandes, zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung und bei Rücktritt, der uns durch Vertrag und Rücktritt entstandenen Schäden angemessen verpflichtet.

d.) Schadenersatz kann der Besteller nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verlangen.

5) Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt mit folgender Maßgabe:

a.) Der Eigentumsvorbehalt besteht bis zum vollen Ausgleich unserer sämtlichen gegen den Besteller gerichteten Forderungen.

b.) Der Besteller hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten zu versichern und darf sie nur im Rahmen gewöhnlichen Geschäftsverkehrs - ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt - veräußern und sie weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen; Beeinträchtigung durch Dritten sind unverzüglich mitzuteilen.

c.) Eine Be- und Verarbeitung durch den Besteller erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs des Bestellers.

d.) Alle Forderungen des Bestellers aus (auch unberechtigter) Veräußerung, Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware, auch verarbeitet, gelten von Anfang an als mit allen Nebenrechten bis zur Erfüllung unserer Ansprüche an uns abgetreten.

6) Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für eine einwandfreie Funktion und Beschaffenheit unserer Erzeugnisse nach dem jeweiligen Stand der Technik. Unsere Qualitätsangaben beziehen sich auf die Eignung unserer Erzeugnisse gem. unseren Prospektangaben; für davon abweichende Anwendungs- oder Aufstellungswünsche des Bestellers übernehmen wir, auch wenn wir bei der Konzeption beratend mitgewirkt haben, keine Gewähr. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für bewegliche Sachen. Im Hinblick auf von uns nicht hergestellte Fabrikate hat der Besteller im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche zunächst den tatsächlichen Hersteller außergerichtlich in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung jeder Gewährleistung ist, dass der Besteller unsere Aufbau- und Betriebsanweisungen genau beachtet; unsere Gewährleistungsverpflichtung entfällt in Bezug auf solche Mängel oder Schäden, welche vom Besteller oder von Dritten vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt werden oder Folge unsachgemäßer Behandlung, Bearbeitung oder Nachbesserung durch den Besteller oder durch Dritte sind.

Besonderer Hinweis:

Schwimmbad-Überdachungen sind bei Schneefall und Eisbildung unverzüglich von Schnee und Eis zu räumen bzw. abzutauen oder die ständige Mindesttemperatur im Innern der Überdachung muss bei Schneefall und Eisbildung 12° C betragen!

Eventuelle Mängel sind uns gegenüber, zweckmäßigerweise durch Einschreiben, innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt bzw. nach Aufstellung der Lieferung durch uns zu rügen; die Rügefrist für offenkundige Mängel beträgt 14 Tage, ansonsten 6 Monate.

Beanstandungen können nur dann geltend gemacht werden, wenn sämtliche Teile und Zubehör entsprechend unseren Aufbau- und Betriebsanleitungen aufgestellt und benutzt wurden. Für Schäden, die auf fehlerhafte Montage bzw. Demontage, natürliche Abnutzung, die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektronische, elektrische oder elektrochemische Einflüsse zurückzuführen sind, wird keine Gewähr übernommen, sofern nicht ein Verschulden unsererseits vorliegt, was vom Besteller nachzuweisen ist.

Die Beseitigung berechtigter Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl unentgeltlich durch Instandsetzung oder Austausch schadhafter Teile, die nachweislich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wg. mangelhaften Materials, fehlerhafter Herstellung oder mängelbehafteter Ausführung unbrauchbar geworden sind, sofern die Mängel die Benutzbarkeit nicht ausschließen und der Besteller mindestens die Hälfte des Kaufpreise bezahlt hat; erfüllen wir unsere Garantieverpflichtung nicht, kann der Besteller gem. Zf. 4 vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen, weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

7) Schadenersatz

Schadenersatzansprüche des Bestellers aus Vertragsverletzungen, auch vor- oder nachvertraglicher Art, durch uns oder unsere Bevollmächtigen oder Erfüllungsgehilfen bestehend nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; derartige Ansprüche aus unerlaubten Handlungen durch uns oder unsere Verrichtungsgehilfen setzen Vorsatz oder grobes Verschulden voraus, gegenüber Kaufleuten wird Schadensersatz nur für den unmittelbaren Schaden am Liefergegenstand geleistet. Ausgeschlossen sind Beanstandungen und jegliche Schadensersatzansprüche auf Grund baupolizeilicher Auflagen, die diesbezügliche Klärung obliegt allein dem Besteller vor Abschluss des Vertrages.

8) Salvatorische Klausel

Bei etwaiger Unwirksamkeit von einzelnen der vorstehenden Bedingungen oder Teilen davon bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

9) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche mit diesem Vertrag in Zusammenhang hängenden und in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in 5020 Salzburg. Es wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechts den zwischen uns geschlossenen Vertrag vereinbart.